Ein Kita-Besuch ist ein Gewinn für alle Beteiligten. Ihr Nachwuchs wird tagsüber professionell versorgt und Sie als Elternteil können wieder Ihrem Beruf nachgehen. Aber auch dieses praktische Konzept bekommt von Zeit zu Zeit Risse. Ein Problem kann beispielsweise dann auftreten, wenn die Kita-Einrichtung streikt. Streiks in öffentlichen Kitas sind aktuell keine Seltenheit. In immer mehr deutschen Bundesländern kommt es bei den Beschäftigten der Öffentlichen Dienste zu Streiks. Immer mehr Kita-Erzieherinnen legen kurzfristig die Arbeit nieder. Die Gründe dafür liegen ganz klar auf der Hand. Es ist ein Ausdruck ihres Wunsches nach mehr Lohn und besseren Arbeitsbedingungen. Während dieser Zeit bleiben die betroffenen Kitas selbstverständlich geschlossen. Jetzt heißt es kreativ sein. Eine geschlossene Kita ist ein Albtraum für berufstätige Eltern. Da sich Ihre Sprösslinge in diesem Alter noch nicht selbst versorgen können, müssen Alternativen zur Überbrückung gefunden werden. Das ist nicht immer einfach. Der Balanceakt zwischen Arbeit und Familie wird jetzt präsenter denn je. Auf der einen Seite müssen Sie als Arbeitnehmer Ihrer Arbeitspflicht nachkommen, auf der anderen Seite müssen Sie sich als Elternteil aber auch um Ihr Kind kümmern. Jetzt ist guter Rat teuer. Die Mehrheit der berufstätigen Eltern verzweifelt an dieser Situation. Aber welche Rechte, Pflichten und Möglichkeiten haben Sie bei einem Kita-Streit. Der folgende Beitrag soll Sie darüber informieren, welche Ansprüche Sie im Falle eines Kita-Streiks geltend machen und auf welche Optionen Sie ausweichen können.
Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich bei einem Kita-Streik?
Freistellung
Während eines Kita-Streiks ist es ratsam, wenn ein Elternteil zu Hause bleibt und sich um den Sprössling kümmert. Hierfür müssen Sie als Mutter oder Vater von der Arbeit freigestellt werden. Die problemlose Durchführung ist von der Freundlichkeit Ihres Arbeitgebers abhängig. Allerdings muss sich aber auch Ihr Chef an den § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs halten. Dieser besagt, dass „ der zur Dienstleistung Verpflichtete seines Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig wird, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird“. Diese Regelung findet in erster Linie im Falle einer Krankheit Anwendung. Ob Sie auch bei einem Kita-Streit von der Arbeit freigestellt werden ist von diversen Faktoren abhängig. Verwiesen sei hierbei explizit auf die bereits angesprochene Freundlichkeit Ihres Chefs. Darüber hinaus ist es von signifikanter Relevanz, dass der „Arbeitsausfall“ nur wenige Tage umfasst, nachweislich keine anderweitige Kinderbetreuung möglich ist und Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig darüber informieren. Im Regelfall sollte eine kurzfristige Freistellung von der Arbeit aufgrund eines Kita-Streiks allerdings zu keinerlei Komplikationen führen. Schließlich müssen Sie als Mutter oder Vater ja Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Für den Zeitraum der Freistellung steht Ihnen allerdings kein Lohn zu.
Home-Office
Sie können Ihren Job größtenteils auch von zu Hause aus erledigen? Hervorragend! Dann können Sie im Falle eines Kita-Streiks einfach und bequem ins Home-Office gehen. Auf diese Art und Weise kommen Sie Ihrer Arbeit nach und können gleichzeitig für Ihr Kind versorgen. Ein Gewinn für alle Beteiligten. Auch hier hängt wieder alles von der Kulanz Ihres Vorgesetzten ab. Einen Anspruch auf Home-Office haben Sie nämlich unglücklicherweise nicht.
Urlaub
Kita-Streiks erfolgen nur selten von einem Tag auf den anderen. Im Regelfall werden diese Maßnahmen frühzeitig angekündigt. Diese Verfahrensweise erlaubt es Ihnen als Elternteil, rechtzeitig Urlaub zu nehmen oder sich für die Zeitspanne eine alternative Kinderbetreuung zu suchen. Ein paar Tage Urlaub sind für Sie als Arbeitnehmer die beste Option. Aber Vorsicht! Sie können nicht einfach von heute auf morgen für ein paar Tage von der Arbeit fern bleiben. Ein Urlaub wegen Kita-Streik muss, wie jeder andere Urlaub auch, im Vorfeld eingereicht und genehmigt werden. Wenn Sie noch über ausreichend Urlaubstage verfügen, spricht nichts gegen diese Option. Ein Recht auf Urlaub wegen Kita-Streik haben Sie allerdings nicht. Sollten Sie keine Urlaubstage mehr haben oder aus betriebsbedingter Sicht kein Urlaub möglich sein, müssen Sie sich um eine Alternative bemühen.
Kind am Arbeitsplatz
Sie sind an der Arbeit extrem eingespannt und können sich auch während eines Kita-Streiks nicht von der Arbeit freistellen lassen? In einem solchen Spezialfall besteht immer noch die Möglichkeit, dass Kind mit an den Arbeitsplatz zu bringen. Diese Methode ist allerdings umstritten und wird von Arbeitgeberseite nicht gerne gesehen. Die Gründe dafür liegen ganz klar auf der Hand. Die wenigsten Unternehmen sind kindgerecht eingerichtet oder verfügen über einen eigenen Firmenkindergarten. Hieraus resultierend ist es durchaus plausibel, dass Ihr Nachwuchs aus Langeweile Sie oder Ihre Kollegen stört und von der Arbeit abhält. Allerdings kann auch hier wieder Ihre Überzeugungskraft sowie der gute Wille des Chefs Berge versetzen. Fragen Sie im Notall doch einfach einmal nach. Vielleicht erlaubt Ihnen Ihr Vorgesetzter ja, dass Sie für 1-2 Tage Ihr Kind mit an die Arbeit bringen können.
Alternative Betreuungslösung
Die Kita hat vorübergehend geschlossen und Sie können sich auf der Arbeit nicht frei nehmen? In Fällen wie diesen haben Sie als berufstätiger Elternteil noch die Möglichkeit, sich um eine alternative Kinderbetreuung zu bemühen. Diese kann viele Gesichter haben. Verwiesen sei hierbei auf die Großeltern, nahe Verwandte und/oder Freunde, ein Babysitter oder eine vorübergehende Tagesmutter. Des Weiteren können Sie, falls vorhanden, Ihr Kind in eine Kita-Notgruppe geben oder in Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Eltern eine Kita in Eigeninitiative starten. Wichtig ist allerdings, dass Sie sich nachweislich um alternative Betreuungslösung bemühen und das auch vor Ihrem Arbeitgeber bezeugen können. Andernfalls könnte es um Ihre temporäre Freistellung oder Ihren kurzfristigen Urlaub schlecht aussehen.
Erstattung der Kita-Kosten
Immer häufiger kommt bei den betroffenen Eltern die Frage auf, ob der Kita-Ausfall finanziell erstattet wird. Fakt ist: Sie als Elternteil haben kein Anrecht auf eine Rückerstattung der Kita-Kosten. Vor dem Gesetz gelten Kita-Streiks als legitim und werden als „höhere Gewalt“ eingestuft. Die diesbezügliche Regelung kann allerdings von Einrichtung zu Einrichtung variieren. Informieren Sie sich im Hinblick auf Ihre Kostenrückerstattung bitte bei der für Sie und Ihr Kind zuständigen Kita.
Fazit
Kita-Streik. Das ist für viele berufstätige Eltern ein Albtraum. Der Nachwuchs muss ja schließlich auch während dieser temporär limitierten Zeitphase versorgt werden. Wohl dem, der einen wohlwollenden Arbeitgeber hat. Fakt ist: Sie haben auch während eines Kita-Streiks kein Recht auf Freistellung oder Urlaub. Der Arbeitgeber kann diesen im Falle betriebsbedingter Engpässe verweigern. Allerdings können alle besorgten Eltern jetzt aufatmen. Ein Kita-Streik wird nicht zwangsläufig zu einer Kündigung führen. Im Ernstfall gilt Aufsichtspflicht vor Arbeitspflicht. Wenn Sie Ihren Vorgesetzten rechtzeitig informieren und nachweislich keine alternative Kinderbetreuung organisieren konnten, wird Ihr Chef ein Auge zudrücken und Ihrer unbezahlten Freistellung oder Ihrem Urlaub zustimmen. Alternativ können Sie auch kurzzeitig ins Home-Office gehen oder Ihren Sprössling für 1-2 Tage mit an den Arbeitsplatz bringen.